Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Alles über Pflichten und Chancen für Unternehmen

Nils Knäpper19.2.2025

Erhalte einen umfassenden Überblick über das BFSG und erfahre, was du als Unternehmer*in dabei beachten musst

Inhalt
  1. Grundlagen und Ziele des BFSG
  2. Welche Unternehmen betrifft das BFSG?
  3. Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?
  4. Anforderungen des BFSG an Unternehmen
  5. Ausnahmen und Übergangsfristen
  6. Wer überwacht die Einhaltung des BFSG?
  7. Was passiert bei Nichteinhaltung des BFSG?
  8. Schritte zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen
  9. Herausforderungen und Chancen für dein Unternehmen
  10. FAQ: Häufig gestellte Fragen zum BFSG
  11. Fazit: Deine Chance für eine inklusivere Zukunft

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und hat ab dann tiefgreifende Auswirkungen auf verschiedene digitale Produkte und Dienstleistungen. Für Unternehmen ist es deshalb höchste Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, um nicht nur gesetzeskonform zu handeln, sondern auch die Nutzerfreundlichkeit und den Zugang zu ihren Angeboten zu verbessern. In diesem Artikel erhältst du alle wichtigen Informationen zum BFSG, den betroffenen Produkten und Dienstleistungen sowie den häufigsten Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen zur digitalen Barrierefreiheit.
  • Betroffen sind vor allem digitale Produkte und Dienstleistungen wie Websites, Apps, E-Commerce und Online-Banking.
  • Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter*innen sind von den Anforderungen ausgenommen.
  • Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder, Abmahnungen und verpflichtende Nachbesserungen.
  • Barrierefreiheit verbessert nicht nur die Nutzerfreundlichkeit, sondern schafft Wettbewerbsvorteile und stärkt das Markenimage.

Grundlagen und Ziele des BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verfolgt das übergeordnete Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Diese soll durch die Einführung einheitlicher Standards für die Barrierefreiheit erreicht werden. Produkte und Dienstleistungen, die durch digitale Technologien bereitgestellt werden, müssen künftig so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit verschiedenen Einschränkungen problemlos nutzbar sind.

Die Richtlinie des European Accessibility Acts (EAA)

Das BFSG ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA). Diese Norm zielt darauf ab, die Barrierefreiheitsanforderungen innerhalb der EU zu harmonisieren. Mit der Umsetzung des EAA in nationales Recht wird nicht nur eine einheitliche Regelung auf europäischer Ebene geschaffen, sondern auch der grenzüberschreitende Handel erleichtert. Damit wird sichergestellt, dass Barrierefreiheitsstandards für digitale Produkte und Dienstleistungen europaweit vergleichbar und durchsetzbar sind.

Durch diese Maßnahmen soll die digitale Inklusion in deutschen Unternehmen erheblich vorangetrieben werden, wodurch Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer breiteren Palette an Produkten und Dienstleistungen erhalten. Von dieser Harmonisierung profitieren jedoch nicht nur die Betroffenen, sondern auch Unternehmen, die sich durch die frühzeitige Anpassung an die neuen Standards Wettbewerbsvorteile sichern können.

Kurzum: Indem du dich frühzeitig mit den Anforderungen des BFSG auseinandersetzt, trägst du dazu bei, die digitale Welt für alle zugänglicher zu machen und dein Unternehmen zukunftssicher aufzustellen.

 
 

Welche Unternehmen betrifft das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz richtet sich an eine Vielzahl von Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten. Es gilt grundsätzlich für Hersteller, Händler und Dienstleistungsanbieter im B2C-Bereich, deren Angebote sich an Endkund*innen richten.

Große und mittelständische Unternehmen

Große Unternehmen und Branchenführer sowie mittelständische Unternehmen sind verpflichtet, die Barrierefreiheitsstandards des BFSG zu erfüllen. Diese Unternehmen haben eine erhebliche Marktpräsenz und bieten zahlreiche digitale Lösungen an, die künftig barrierefrei sein müssen.

Start-ups und innovative Firmen

Auch Start-ups und junge, innovative Unternehmen fallen unter das BFSG. Für sie kann die Implementierung barrierefreier Lösungen eine Chance sein, sich im Markt zu differenzieren und Wettbewerbsvorteile zu erlangen.

Ausnahmen für Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen, um eine Überbelastung dieser Betriebe zu vermeiden.

Das BFSG betrifft also hauptsächlich Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen direkt an Verbraucher*innen verkaufen. Eine frühzeitige Anpassung an die neuen Standards trägt dazu bei, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und gleichzeitig die Kundenzufriedenheit zu steigern.

 
 

Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erweitert vor allem die Anforderungen an digitale Produkte und Dienstleistungen, um sicherzustellen, dass diese für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind:

Betroffene Produkte

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft eine Vielzahl digitaler Produkte. Hierzu zählen unter anderem Computer und Smartphones. Auch Selbstbedienungsterminals, wie Geldautomaten und Fahrscheinautomaten, müssen barrierefrei gestaltet werden, um die Bedienung für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zu erleichtern. E-Book-Reader, die eine zunehmend populäre Form der Literaturwiedergabe darstellen, sind ebenfalls in den Geltungsbereich des BFSG eingeschlossen. Darüber hinaus betrifft das Gesetz Verbraucher-Endgeräte für Telekommunikationsdienste, die für die digitale Kommunikation unerlässlich sind.

Zusammengefasst betrifft das BFSG vor allem folgende Produkte:

  • Computer

  • Smartphones

  • Selbstbedienungsterminals (z. B. Geldautomaten, Fahrscheinautomaten)

  • E-Book-Reader

  • Verbraucherendgeräte für Telekommunikationsdienste

Betroffene Dienstleistungen

Neben physischen Produkten müssen auch diverse digitale Dienstleistungen barrierefrei gestaltet werden. Hierzu gehören Telekommunikationsdienste sowie Online-Banking-Angebote, die einen sicheren und unkomplizierten Zugang zu Finanzdienstleistungen bieten. E-Books als digitale Form der Buchlesung zählen ebenso dazu, da sie Menschen unterschiedlichen Zugang zu Literatur ermöglichen. Der elektronische Handel (E-Commerce) stellt einen weiteren Schwerpunkt dar. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Onlineshops und andere digitale Verkaufsplattformen leicht zugänglich und nutzbar sind.

Digitale Kundenservices, die häufig über Webseiten oder mobile Apps angeboten werden, müssen ebenfalls barrierefrei sein. Dies schließt auch Systeme für Fahrgastinformationen ein, die für den öffentlichen Personenverkehr unerlässlich sind und Menschen mit Behinderungen wichtige Informationen in zugänglicher Form bereitstellen müssen.

Zusammengefasst betrifft das BFSG vor allem folgende Diensleistungen:

  • Telekommunikationsdienste

  • Online-Banking

  • E-Books

  • Digitale Kundenservices

  • Fahrgastinformationssysteme

 
 

Anforderungen des BFSG an Unternehmen

Barrierefreie Gestaltung

Sollte dein Unternehmen vom BFSG betroffen sein, musst du sicherstellen, dass deine digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sind. Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen diese ohne besondere Schwierigkeiten nutzen können. Hierzu gehören eine klare Navigation, verständliche Inhalte, barrierefreie Schriftarten und die Bedienbarkeit für verschiedene Eingabemethoden sowie assistive Technologien. Ziel ist es, ein inklusives Nutzererlebnis zu bieten.

Information und Dokumentation

Es ist wichtig, dass dein Unternehmen klare, verständliche und zugängliche Informationen zu den barrierefreien Produkten und Dienstleistungen bereitstellt. Dazu gehören Produktbeschreibungen, Gebrauchsanweisungen und technische Dokumentationen, aber auch der Kundenservice sollte für alle Nutzer*innen leicht erreichbar und verständlich sein. Dies trägt nicht nur zur Benutzerfreundlichkeit bei, sondern erfüllt auch die gesetzlichen Vorgaben.

Schulung und Sensibilisierung

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Schulung für eine Sensibilisierung deiner Mitarbeiter*innen. Du solltest sicherstellen, dass dein Team gut im Umgang mit den Barrierefreiheitsstandards geschult ist und versteht, warum Barrierefreiheit wichtig ist. Regelmäßige Weiterbildungen können dazu beitragen, das Wissen aktuell zu halten und die Kompetenzen im Bereich Barrierefreiheit zu erweitern.

 
 

Ausnahmen und Übergangsfristen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde am 22. Juli 2021 vom Bundestag verabschiedet. In Kraft tritt es allerdings erst am 28. Juni 2025. Damit Unternehmen ausreichend Zeit haben, die neuen Anforderungen umzusetzen, sind verschiedene Übergangsfristen vorgesehen, die zum Teil bis 2040 reichen. Im Folgenden erfährst du, welche Ausnahmen und Übergangsfristen für dein Unternehmen relevant sein könnten.

Ausnahmen für Kleinstunternehmen

Falls dein Unternehmen ein Kleinstunternehmen ist, also weniger als zehn Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro aufweist, bist du vom BFSG ausgenommen. Diese Regelung zielt darauf ab, kleinere Betriebe nicht unnötig zu belasten.

Verlängerte Übergangsfristen

Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen sieht das BFSG längere Übergangsfristen vor. Wenn dein Unternehmen beispielsweise Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten oder Fahrscheinautomaten betreibt, darfst du diese wie gewohnt bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer, jedoch höchstens bis zum Jahr 2040, weiter nutzen. Dies gibt dir bis zu 15 Jahre Zeit, um die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen und sicherzustellen, dass diese Produkte barrierefrei werden.

Keine Anwendung für rein geschäftliche Angebote (B2B)

Handelt dein Unternehmen ausschließlich im B2B-Bereich (Business-to-Business), so sind deine Angebote grundsätzlich von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Du musst jedoch sicherstellen, dass sich diese Angebote nur an Geschäftskund*innen richten und nicht und dies klar erkennbar ist. Diese Ausnahme verschafft dir Erleichterung, besonders wenn du spezialisierte Dienstleistungen und Produkte für Geschäftskund*innen anbietest.

 
 

Wer überwacht die Einhaltung des BFSG?

Die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes wird von den zuständigen Marktüberwachungsbehörden überwacht. Diese Behörden sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die barrierefreien Anforderungen an digitale Produkte und Dienstleistungen korrekt umgesetzt werden. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem:

  1. Regelmäßige Kontrollen und Stichproben: Die Marktüberwachungsbehörden führen regelmäßige Kontrollen durch  Stichproben durch, um zu überprüfen, ob Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben des BFSG einhalten. Dies kann sowohl bei Produkten als auch bei digitalen Dienstleistungen erfolgen.

  2. Prüfung von Dokumentationen: Ein weiterer Bestandteil der Überwachung ist die Prüfung der von Unternehmen bereitgestellten Konformitätsdokumentationen. Diese Dokumentationen müssen belegen, dass die entsprechenden Produkte und Dienstleistungen den Barrierefreiheitsstandards entsprechen.

  3. Annahme und Bearbeitung von Beschwerden: Die Behörden nehmen auch Beschwerden entgegen, die von Verbraucher*innen oder anderen Interessengruppen eingereicht werden. Sollten Hinweise auf Verstöße gegen das BFSG vorliegen, gehen die Marktüberwachungsbehörden diesen nach und ergreifen entsprechende Maßnahmen.

  4. Durchsetzung von Sanktionen: Bei Feststellung von Verstößen gegen die BFSG-Vorgaben sind die Marktüberwachungsbehörden befugt, Sanktionen zu verhängen. Welche das sind, schauen wir uns im Folgenden genauer an:

 
 

Was passiert bei Nichteinhaltung des BFSG?

Die Nichteinhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes kann unterschiedliche Folgen haben – häufig aber finanzielle:

Bußgelder und Abmahnungen

Wenn dein Unternehmen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes nicht einhält, müssen Konsequenzen in Kauf genommen werden. Eine der häufigsten Maßnahmen ist die Verhängung von Bußgeldern durch die zuständigen Marktüberwachungsbehörden. Diese Bußgelder können je nach Schwere des Verstoßes erheblich ausfallen und dein Unternehmen finanziell stark belasten. Zusätzlich können Abmahnungen ausgesprochen werden, die nicht nur kostenintensiv sind, sondern auch das Ansehen deines Unternehmens schädigen könnten.

Verpflichtung zur Nachbesserung

Neben finanziellen Strafen kann dein Unternehmen auch verpflichtet werden, die festgestellten Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben. Dies bedeutet, dass du deine Produkte und Dienstleistungen entsprechend den Barrierefreiheitsanforderungen nachbessern musst. Dieser Prozess kann zeitaufwendig und teuer sein, insbesondere wenn umfangreiche Änderungen nötig sind.

Temporäre oder dauerhafte Abschaltung

In besonders gravierenden Fällen drohen härtere Strafen wie die temporäre oder sogar dauerhafte Abschaltung deiner digitalen Angebote. Dies kann eine Webseite, eine mobile App oder andere digitale Dienstleistungen umfassen. Eine solche Maßnahme kann zu erheblichen Umsatzverlusten und einem Vertrauensverlust bei deinen Kund*innen führen.

Rechtliche Schritte und Reputationsschaden

Wenn die Nichteinhaltung des BFSG zu langfristigen oder schwerwiegenden Beeinträchtigungen für Nutzer*innen führt, können auch rechtliche Schritte eingeleitet werden. Neben den finanziellen und betrieblichen Konsequenzen kann dies zu einem erheblichen Reputationsschaden führen. Deine Kunden und Geschäftspartner könnten das Vertrauen in dein Unternehmen verlieren, was langfristige negative Auswirkungen auf dein Geschäft haben kann.

 
 

Schritte zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die folgenden Schritte helfen dir dabei, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umzusetzen – eine noch detailliertere Anleitung findest du in unserer BFSG Checkliste.

1. Analyse des aktuellen Stands

Der erste Schritt zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen besteht darin, den aktuellen Stand deiner Produkte und Dienstleistungen zu analysieren. Überprüfe, inwieweit diese bereits barrierefrei sind und identifiziere Bereiche, die verbessert werden müssen. Eine gründliche Bestandsaufnahme hilft, gezielt Maßnahmen zu planen und umzusetzen.

2. Schulung von Mitarbeiter*innen

Um die Barrierefreiheitsstandards erfolgreich zu implementieren, ist es wichtig, dein Team zu schulen und zu sensibilisieren. Organisiere Schulungen und Workshops, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter*innen die Bedeutung der Barrierefreiheit verstehen und wissen, wie sie in ihre tägliche Arbeit integriert werden kann. Regelmäßige Weiterbildungen tragen dazu bei, das Wissen aktuell zu halten und die Kompetenz im Unternehmen stetig zu verbessern.

3. Anpassung von Prozessen

Es ist notwendig, interne Prozesse anzupassen, um die Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen. Dies betrifft alle Phasen der Produktentwicklung und Dienstleistungsgestaltung, von der Planung über die Umsetzung bis hin zur Vermarktung. Integriere barrierefreie Design- und Entwicklungspraktiken in deinen Arbeitsalltag, damit alle neuen Produkte und Dienstleistungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

4. Nutzung externer Expertise

Die Einbindung von Fachleuten für Barrierefreiheit kann deinem Unternehmen erheblich helfen. Externe Expert*innen verfügen über spezielles Wissen und können wertvolle Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen bieten. Sie können etwa bei der Durchführung von Barrierefreiheitstests, der Entwicklung alltagtauglicher Lösungen und der Schulung deines Teams behilflich sein.

5. Kontinuierliche Überprüfung

Die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Führe regelmäßige Überprüfungen und Evaluierungen durch, um für die Einhaltung der aktuellen Standards zu sorgen. Nutzerfeedback kann dabei wertvolle Einblicke bieten und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen.

 
 

Herausforderungen und Chancen für dein Unternehmen

Die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes kann einige Herausforderungen mit sich bringen, die du bewältigen musst, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen:

Herausforderungen

  1. Anpassung bestehender Prozesse: Du musst möglicherweise umfassende Veränderungen in deinen bestehenden Arbeitsabläufen vornehmen. Das betrifft alles von der Produktentwicklung über das Design bis hin zu deinem Kundenservice.

  2. Investitionskosten: Die Anpassung deiner Produkte und Dienstleistungen sowie die notwendigen Schulungen und Beratungen können mit Kosten verbunden sein. Es ist wichtig, dass du finanziell und zeitlich planst, um diese Investitionen zu stemmen.

  3. Technische Umsetzung: Die technische Anpassung digitaler Produkte und Dienstleistungen an die BFSG-Anforderungen kann herausfordernd sein. Ältere Systeme könnten zusätzliche Anpassungen und spezialisierte technische Kenntnisse erfordern.

Chancen

Trotz der anfänglichen Herausforderungen bietet die Umsetzung der BFSG-Anforderungen zahlreiche Chancen für dein Unternehmen.

  1. Erweiterung deiner Zielgruppe: Wenn du barrierefreie Angebote machst, kannst du eine breitere Zielgruppe erreichen, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Das kann zu signifikantem Wachstum deines Kundenstamms führen.

  2. Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit: Maßnahmen zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen verbessern nicht nur den Zugang für Menschen mit Behinderungen, sondern auch die allgemeine Nutzerfreundlichkeit. Eine klare Navigation und verständliche Inhalte kommen allen deinen Kund*innen zugute.

  3. Wettbewerbsvorteil durch frühzeitige Umsetzung: Wenn du frühzeitig barrierefreie Lösungen anbietest, kannst du dich als Vorreiter in deiner Branche positionieren. Dies kann zu einem besseren Markenimage, höherer Kundenzufriedenheit und einem Vorteil gegenüber deinen Wettbewerbern führen.

 
 

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum BFSG

FAQ zum BFSG

Fassen wir die wichtigsten Fragen und Antworten rund ums BFSG noch einmal kurz zusammen:

Was bedeutet BFSG?
Das BFSG steht für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, welches die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht umsetzt. Sein Ziel ist es, die Barrierefreiheitsanforderungen für digitale Produkte und Dienstleistungen zu verbessern.
Wann tritt das BFSG in Kraft?
Das Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum müssen betroffene digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein.
Für wen gilt das BFSG?
Das BFSG gilt für Hersteller, Händler und Dienstleistungsanbieter, die digitale Produkte und Dienstleistungen im B2C-Bereich anbieten. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind ausgenommen.
Welche digitalen Produkte und Dienstleistungen betrifft das BFSG?
Das Gesetz betrifft eine Vielzahl digitaler Produkte wie Computer, Smartphones, Selbstbedienungsterminals (z. B. Geldautomaten, Fahrscheinautomaten) sowie Dienstleistungen wie Telekommunikationsdienste, Online-Banking, E-Books und E-Commerce.
Was sind die wichtigsten Anforderungen des BFSG?
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen den barrierefreien Standards entsprechen. Dies beinhaltet klare Navigation, verständliche Inhalte und die Bedienbarkeit für verschiedene Eingabemethoden.
Gibt es Ausnahmen und Übergangsfristen?
Ja, Kleinstunternehmen sind generell ausgenommen. Für bestimmte Produkte wie Selbstbedienungsterminals gelten Übergangsfristen bis 2040. Weitere individuelle Ausnahmen können bei unverhältnismäßiger Belastung oder fundamentalen Änderungen beantragt werden.
Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung des BFSG?
Unternehmen, die die Anforderungen nicht erfüllen, drohen Bußgelder und Abmahnungen. Im schlimmsten Fall kann die Abschaltung von Webseiten oder Online-Shops erfolgen, wenn sie nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Wie sollte man mit der Umsetzung beginnen?
Der erste Schritt zur Umsetzung besteht in einer Bestandsaufnahme des aktuellen Stands deiner Produkte und Dienstleistungen. Anschließend solltest du Schulungen für dein Team planen, Prozesse anpassen und möglicherweise externe Expertise einholen.
Welche Vorteile bietet die frühzeitige Umsetzung der BFSG-Anforderungen?
Eine frühzeitige Umsetzung bietet zahlreiche Vorteile: Erweiterung deiner Zielgruppe, Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit und ein Wettbewerbsvorteil durch Vorreiterstellung in der Branche.
Muss die ganze Website barrierefrei sein?
In der Regel ja, jedoch nur die Bereiche, die unter die Anforderungen des BFSG fallen. Dies betrifft häufig den gesamten Online-Shop oder die gesamte Webseite, um eine konsistente Benutzererfahrung zu gewährleisten.
Wo finde ich weitere Informationen zum BFSG?
Weitere detaillierte Informationen und Leitlinien zur Umsetzung des BFSG findest du auf den offiziellen Webseiten der deutschen Regierung und relevanter Marktüberwachungsbehörden. Hier erhältst du umfassende Unterstützung und Ressourcen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
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Fazit: Deine Chance für eine inklusivere Zukunft

Die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes stellt einen gewissen Aufwand dar, bietet aber auch enorme Chancen für dein Unternehmen. Indem du deine digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltest, machst du sie für eine breitere Zielgruppe zugänglich und verbesserst gleichzeitig die Nutzerfreundlichkeit für alle Kund*innen.

Wichtig ist, dass du frühzeitig mit der Planung und Umsetzung beginnst. Eine gründliche Analyse deines aktuellen Stands, die Schulung deines Teams und die Anpassung interner Prozesse sind entscheidende Schritte auf diesem Weg.

Die Investitionen, die du heute in Barrierefreiheit vornimmst, zahlen sich langfristig aus. Du positionierst dein Unternehmen nicht nur als gesetzeskonform und sozial verantwortlich, sondern schaffst auch Wettbewerbsvorteile und stärkst dein Markenimage.

Nils Knäpper
Autor*In
Nils Knäpper

Nils ist SEO-Texter bei OMR Reviews und darüber hinaus ein echter Content-Suchti. Egal, ob Grafik, Foto, Video oder Audio – wenn es um digitale Medien geht, ist Nils immer ganz vorne mit dabei. Vor seinem Wechsel zu OMR war er fast 5 Jahre lang als Content-Manager und -Creator in einem Immobilienunternehmen tätig und hat zudem eine klassische Ausbildung als Werbetexter.

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